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Thema: Automaten Gewerblich nutzen ????

  1. #1
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    Question Automaten Gewerblich nutzen ????

    Hi bin neu jier hab paar Sachen hier angeschaut. Un d muss Sagen forum echt Top.
    Hab da ne Frage wie is es wenn man Selbsgebaute Automaten gewerblich nutzen möchte z.B. in Kneipe u.s.w. was braucht man dafür wie siht es mit Lizensen aus, anmeldung für Gewerbe, wo kan mann die Lizensen kaufen .
    Hab gehört das man eigentlich z.B fals man Stretfighter am Emu Automaten betreiben möchte nur das Spiel von der Konsole braucht. Stimt es?
    Also kurzgesagt ich möchte einen Selbsgebauten Automat der die Spiele von Mame u.s.w Emuliert in einer Kneipe reinstellen.
    Kann ich auch Konsolen Gewerblich nutzen??
    Was muss ich beachten!
    Bitte dringend um Beratung!!!!!

    MfG Infinityvir

    PS sorry fals falsch gepostet und für die Rechtschreibfehlerr.
    Geändert von infinityvir (29-10-2007 um 10:03 Uhr)

  2. #2
    Amiga und Arcade Avatar von Krolli99
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    Zitat Zitat von infinityvir Beitrag anzeigen
    Hi bin neu jier hab paar Sachen hier angeschaut. Un d muss Sagen forum echt Top.
    Hab da ne Frage wie is es wenn man Selbsgebaute Automaten gewerblich nutzen möchte z.B. in Kneipe u.s.w. was braucht man dafür wie siht es mit Lizensen aus, anmeldung für Gewerbe, wo kan mann die Lizensen kaufen .
    Hab gehört das man eigentlich z.B fals man Stretfighter am Emu Automaten betreiben möchte nur das Spiel von der Konsole braucht. Stimt es?
    Also kurzgesagt ich möchte einen Selbsgebauten Automat der die Spiele von Mame u.s.w Emuliert in einer Kneipe reinstellen.
    Was muss ich beachten!
    Bitte dringend um Beratung!!!!!

    MfG Infinityvir

    PS sorry fals falsch gepostet und für die Rechtschreibfehlerr.
    Eine Mamecab darf du Gwerblich nicht nutzen.
    1xXbox360 2x xbox
    xbox one
    Dell Mame Rechner . 20 GB 2x300gb
    Und viele andere sachen

  3. #3
    Registered User Avatar von Luigi
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    Was der Krolli sagt, stimmt und das dürfte für alle Emulatoren gelten.

    Den Rest, also ob man da ne Lizenz braucht oder was man überhaupt gewerblich einsetzen darf, kann ich leider nicht beantworten.

  4. #4
    H@ckse Avatar von SailorSat
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    Prinzipiell gillt, du darfst eine Software nur dann gewerblich nutzen wenn du sie im Orginal besitzt, sprich du eine Lizent hast.

    Wenn du also ein MAME-Cab mit Street Fighter Emulation laufen lassen wolltest bräuchtest du zum einem exakt das System das Emuliert wird, in diesem Fall ein CPS (frag mich aber nicht ob Model 1 oder Model 2) und natürlich das Spiel (Street Fighter).

    Davon abgesehen ist zumindest bei MAME wie von meinen Vorrednern schon erwähnt kommerzielle Nutzung von MAME verboten.

    Zum anderen gillt das auch für die meisten Keyboard Encoder (J-PAC z.B.)

    Ebenfalls zu erwähnen ist das du in jedem Fall eine Lizenz als Automatenaufsteller brauchst, und das Spiel natürlich eine USK/FSK Freigabe braucht (was die meisten alten Arcadespiele NICHT bzw. Ab-18 haben).
    "Die mit dem Daytona" im Flipper- und Arcademuseum Seligenstadt/
    Ich mach das alles auch ohne Joystick ,)

  5. #5
    flipperdoktor seit 1984 Avatar von flipperdok.
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    Nicht zu vergessen die Technischen und Elektrotechnischen Abnahmen die Deine Geräte bestehen müssen.
    Für eine Eignung als Gewerblich zu nutzendes Gerät darf man auch die Zählwerke nicht vergessen, Finanzämter bestehen darauf.
    Um ein gerät selbst zu bauen und gewerblich zu nutzen sind enorme Auflagen zu erfüllen.
    Es beginnt damit dass alle Teile das VDE (GS) Zeichen haben müssen.
    Egal ob Kabeln, Drähte, Blockklemmen oder Glasscheibe.
    greetinx
    flipperdoktor

  6. #6
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    wie siet es dan mit den konsolen aus??
    Geändert von infinityvir (29-10-2007 um 15:23 Uhr)

  7. #7
    Registered User Avatar von Luigi
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    Zitat Zitat von infinityvir Beitrag anzeigen
    wie siet es dan mit den konsolen aus??
    Ich fürchte, dass du genausowenig eine Konsole mit einem gekauften Spiel für gewerbliche Zwecke nutzen darfst, wie du eine gekaufte DVD in der Öffentlichkeit und gegen Bezahlung vorführen darfst....aber das ist nur meine laienhafte Einschätzung.

  8. #8
    flipperdoktor seit 1984 Avatar von flipperdok.
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    Die Aufsteller von Sega, Nintendo oder der X-Box dürfen auch nicht mit Münzeinwurf betrieben werden, auch nicht vermietet, dh. auf Zeitpauschale wie zB. ein Billardtisch.
    Da gab es schon etliche Anzeigen wegen solcher Versuche.
    greetinx
    flipperdoktor

  9. #9
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    was würdet ihr mir dan raten ???
    normale automaten kriegt man kaum da es ne rarität ist und bauen darf man nicht bzw wird zu sehr geldspielig.
    früher gab es doch so viele automaten und jetzt nirgendwo. ok versteh das die konsolen ales verdrängt haben , aber bei japanern gibt es noch immer Spielsalons.

  10. #10
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    Automaten kannst Du bei Ebay oder bei versch. Händlern wie z.B. Arcadiabay, Alpha-Elecltronic und den 100 000 Anderen, die ich jetzt nicht alle aufzählen kann kaufen.

    MAME- Geräte darfst Du zwar nicht gewerblich nutzten, aber es gibt auch vergleichbare gewerbliche Geräte wie z.B. Ultracade, Arcade Legends oder Multigame, welche für den gewerblichen Einsatz gebaut und auch zugelassen sind. Einfach mal googlen !


  11. #11
    Registered User Avatar von Stefan30-1
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    Moin,

    Habe hier Lizensierte Ultracade cabs stehen..

    Man hat die Auswahl zwischen 100 Spielen..

    Man kann den FSK. einstellen.

    FSK. 16---100 Spiele

    Fsk. 14---69 Spiele

    FSK. 12---43 Spiele

    Alle Spiele sind Lizensiert. Mehr unter Ultracade.com

    Man kann auch Updates kaufen... Preis ca 400 Euro..

    Die Cabs haben zulassung, will aber keiner haben( Aufsteller).

  12. #12
    flipperdoktor seit 1984 Avatar von flipperdok.
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    Hoffentlich gibt´s keine Probs bei der Anmeldung.
    In Österreich ging das nicht, ausser Du zahlst für jedes der auswählbaren Spiele die Deppensteuer.
    Wir hatten mal Platinen gebastelt um zwischen 2 games wählen zu können, promt kam eine Anzeige.
    Das Argument, man kann nur eines der zur Wahl stehenden Spielen konsumieren zog nicht.
    Dafür bauten wir die Platine ein bisschen um und bauten statt einem Arcadespiel eine pokerplatine ein.
    Wenn ein Verdächtiger das Lokal betrat haben wir mit Knopfdruck von Poker auf Wonderboy umgeschaltet, bei reiner luft wieder zurück - ohne Spielverlust da beide Platinen mit Strom versorgt wurden. (nur für 2-3 Wochen.)
    Das ist aber illegal, also keinesfalls nachahmen.
    greetinx
    flipperdoktor

  13. #13
    Registered User Avatar von Stefan30-1
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    Moin,

    jaja Bananenrepublik....

    Seid ja im improvisieren besser als die Polen

  14. #14
    flipperdoktor seit 1984 Avatar von flipperdok.
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    Zitat Zitat von Stefan30-1 Beitrag anzeigen
    Moin,

    jaja Bananenrepublik....

    Seid ja im improvisieren besser als die Polen
    Tja, man muss reagieren.

    Habt Ihr etwa auch eine zeitlang keine Punktestände an den Automaten gehabt, nicht mal bei den Flipperautomaten?
    Wir schon, wegen einem blöd formulierten Gesetztestext.
    Demnach wurden aus Geräten mit Ergebnisanzeige Glücksspielgeräte, besteuert mit 12000.- öS
    Musstet Ihr auch zB Bomb Jack anstatt mit Bomben mit Herzchen spielen?
    Wir schon, da laut Gesetz eine Bombe als agressive Waffe angesehen werden muss.
    Ein Galaga war hoch agressiv und der Wonderboy hatte oft nur Glück dass der Tomahawk übersehen wurde. (Vergnügungssteuer 12000.-öS ist net ganz 1000.-Euro)

    Um den Tread nicht zu zerreden:
    Als Gewerblicher Aufsteller muß man mit vielem rechnen, auch mit unmöglichen.
    greetinx
    flipperdoktor

  15. #15
    Registered User Avatar von Luigi
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    Da, ich habs wieder gefunden:

    http://www.automaten-selbstkontrolle.de/

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