Mal eine Frage:
Ist es rechtlich in Ordnung wenn man zwar die Mehrwertsteuer verlangt(Stichwort:Gewerbetreibender),aber keine Garantie oder Gewährleistung gibt?:eek:
http://cgi.ebay.de/Alter-G-TV-Standg...QQcmdZViewItem
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Mal eine Frage:
Ist es rechtlich in Ordnung wenn man zwar die Mehrwertsteuer verlangt(Stichwort:Gewerbetreibender),aber keine Garantie oder Gewährleistung gibt?:eek:
http://cgi.ebay.de/Alter-G-TV-Standg...QQcmdZViewItem
Ohne die Auktion anzuschauen: Das sind zwei paar Schuhe!
Gewerbetreibende können nach Deklaration (Stichwort: Bastlerauto) die Gewährleistung ausschließen. Das kann man als Verbraucher natürlich anfechten. Mit der MwSt. hat das aber nix zu tun. Steuerrecht vs Konsumentenschutzgesetz. edit: Will sagen, Gewährleistung weglassen kann er, MwSt. ist hochgradig illegal. da der Geschädigte in diesen Fall der Fiskus wäre, wird das als Steuerhinterziehung angesehen... damit versteht der deutsche Staat keinen Spaß!
Angemeldet ist er als privater Verkäufer - k.A. wie er auf die MwSt.-Geschichte kommt. Entweder falsch registriert oder von schlichtem Gemüt ;-) Wäre er gewerblich registriert, könnte man ihm für den Gewährleistungsausschluss kräftig auf die Füße latschen.
BTW:
Klingt fast so, als hätte ein Gewerbetreibender etwas von der MwSt. :D Sei auf der Hut mit solchen Aussagen, nichts erzürnt einen Händler mehr, als das bloße Wort Mehrwertsteuer :evil:
Edit: Das Finanzamt kassiert übrigens für zu spät entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen 1 % "Säumniszuschlag" pro angefangenen Monat = 1 Tag zu spät gezahlt, hat man also einen effektiven Jahreszins von 365 % ans FA zu zahlen. Coole Sache :eek:
Privat kann ich natürlich (wenn ich bekloppt bin) MwSt ausweisen, bin aber dann verpflichtet diese auch an des Fiskus abzuführen.
Ich denke aber mal vom Auftreten her, der VK ist gewerblich und hat sich daher an die Regeln für den Fernabsatz zu halten.
Erzählen kann er in der Auktion viel, rausreden kann er sich trotzdem nicht.
Ich hatte z.B. Privat via eBay einen Geschirrspüler "Gebraucht aus Meisterhand & Werkstattüberholt" von einem "Privatgewerblichen" gekauft, der ständig 50 Spül- Wasch - und sonstige Maschinen ständig im Angebot hatte und diese als "Privatverkauf ohne Gewährleistung" aus seiner Hinterhofwerkstatt anbot.
Es kam wie es kommen musste, die Maschine ward 10 Tage nach Kauf defekt und wurde reklamiert.
Der VK meinte lapidar "du nicht gelesen - privat keine garantie".
Daraufhin schrieb ich ihm, daß sich garantiert das Finanzamt, die Gewerbeaufsicht, die IHK und sonstige Behörden auf meine Meldung freuen werden, vor allem das Finanzamt über die Steuerhinterziehung...
Am nächsten Tag stand er hier auf der Matte udn hat die Maschine höchstpersönlich repariert vonwegen er hätte es ja nicht so gemeint etc. :cool:
Gerade bei Automatenverkäufern sehe ich immer wieder massive Verstöße gegen den Fernabsatz. Ganz beliebt und verbreitet ist der Spruch "Mit Kauf verzichten Sie auf die ihnen sonst zustehende 12 monatige Gewährleistung weil das Gerät gebraucht ist..."
Korrekt sind grundsätzlich 12 Monate Gewährleistung auf gebrauchte Geräte aus gewerblichem verkauf ohne "Wenn und Aber", auch wenn augenscheinlich ein Vertrag nach diesen einseitig geänderten Klauseln abgeschlossen wird, welcher in dieser Form eh sittenwiedrig únd zudem abmahnfähig ist.
Ah... in einer anderen Auktion schreibt er dann auch
Also doch nur bei der Registrierung was falsches angegeben.Zitat:
Verkauf erfolgt gewerblich mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausschließlich an volljährige Personen
Incl. fehlender Widerufsbelehrung, fehlendem Impressum und andere wichtigen Daten wie z.B. Steuernumer weiterhin Abmahnfähig. Mit dem Standardstreitwert von 50.000€ leicht verdiente 1600 Euro für den Anwalt. Unter der Hand geteilt kommen da gut 4 sehr gut erhaltene Cabs für dessen Dummheit raus ;)