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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Etwas Rechtliches



Houdini
28-11-2002, 07:07
Wie sieht es eigentlich mit der rechtlichen Seite der Roms aus?
Ich hab da schon viel gehört. Klar ist ,das ich ein Original besitzen muß, um die Roms nutzen zu dürfen. Hierzu reicht auch eine Lizenz. Aber was ist mit den Aussagen, das man Roms 24 Std. auf seinem Rechner nutzen darf? Stimmt das ? Wie lange besteht eigentlich ein Copyright? Kann ich in Ausnahmen eine Genehmigung erhalten? Z.B. schreib ich dan eine Firma (Williams) an und erzähle, das ich die schon immer toll fand und....
Kann es sein, das ich dann eine "ausnahme" Genehmigung von denen Erhalte?? Oder sollte man das lieber lassen? Keine Angst, mit diesen Gednke spiele ich nicht. War halt nur mal so eine Idee.

Wally
28-11-2002, 09:22
Hallo,

also das mit den 24 Stunden halte ich rechtlich gesehen für eine Grauzone. Eine nicht lizensierte kopie bleibt diese. Egal ob ich die sofort oder erst nach 24 Stunden nutze.

Was die Sondergenemigungen angeht so kann ich mir das auch nicht vorstellen.

ollium
07-08-2005, 12:38
Ich wollte mal diesen uralten Beitrag nach oben schieben. Leider ist da ja nicht viel zu gesagt worden....wie ist es denn nun mit dem rechtlichen?
OK, vielei interessiert es nicht wirklich, aber ich wüßte schon gerne wie es da mit den Urheberrechten ausschaut. Verjähren die irgendwann ?

Dr. Jones
07-08-2005, 13:25
Ich weiss ja nicht wie das in Deutschland ist. Aber in Österreich gibt es kein Copyright. Das heisst hier bei uns Urheberrecht und ist sehr komplex.

Es ist auch so, dass es kein ewiges Urheberrecht gibt was der (vor allem amerikanischen) Musikindustrie sauer aufstosst. Durch den Zeitablauf sind Werke die urheberrechtlich geschützt sind nach IMHO 60 oder 70 Jahren frei (das trifft dann z.B. Werke die 1955 erstmals veröffentlicht wurden (und nur die erstmalige Veröffentlichung zählt hier soweit ich das verstanden habe).

Dieses Urheberrecht gestattet auch private Kopien (wobei allerdings Software davon ausgenommen ist) solange dabei ein wirksamer Kopierschutz nicht umgangen wird. Hierbei stellt sich aber (für mich) die Frage ist ein Kopierschutz wirksam wenn er eben "ausgehebelt" werden kann :D). Das private kopieren wird übrigens durch entsprechende Abgaben die man beim Kauf von entsprechenden Medien (Speicherchips, Rohlinge usw.) aber auch beim Kauf entsprechender Hardware (Kopierer, Scanner usw.) abgegolten und nennt sich Urheberrechtsabgabe. Diese Abgabe wiederum kann von den Verwertungsgesellschaften übrigens zurückfordern (was von denen wiederum gerne abgestritten wird) indem man entsprechend argumentiert, dass man die gekauften Speichermedien usw. zum speichern nicht abgabenpflichtiger Medien (wie z.b. eigene Fotos, Filme usw.) verwendet.

Ich persönlich befürchte aber, dass man Programme (und das sind nun mal diese ROM's) überhaupt ausserhalb der dafür vorgesehenen Platinen verwenden darf (zumindest wenn es dem Willen des Hersteller entspricht). Inwieweit das aber hier in EU Gültigkeit haben kann ist wieder ein anderer Fall.

Die von einem großen amerikanischen Softwarehaus gerne verwendeten EULA's bewirken in A übrigens auch keine rechtliche Bindung, da diese erst nach dem Kauf und öffnen der Verpackung dem Kunden kundgetan werden und somit gar nicht Teil des Kaufvertrages sein können ;). Auch das Auffordern zum drücken irgend einer Taste während der Installation bewirkt keine Ergänzung des Kaufvertrages.